• Die Benützung der Anlage ist nur zu den jeweils reservierten Zeiten gestattet, die auch die nötigen Zeiten für Umkleiden und Duschen enthalten.
  • Es stehen nur die ausdrücklich zugewiesenen Sportstätten zur Verfügung
  • Werden zugewiesene Zeiten fallweise nicht benützt, ist dies mindestens eine Woche vorher schriftlich an asv-salzburg@sbg.at mitzuteilen.
  • Bei großen Veranstaltungen können die zugeteilten Trainingszeiten abgesagt oder verschoben werden. Die Verständigung darüber erfolgt rechtzeitig
  • Schulen, Kurse und andere Gruppen können die Anlage nur in Begleitung einer Aufsichtsperson (Lehrer, Trainer, Kursleiter) benützen. Sportvereine und Pensionisten Gruppen haben ein Aufsichtsorgan namhaft zu machen, dass für die Einhaltung der Benützungsordnung durch seinen Verein oder Gruppe verantwortlich ist.
  • Für die Öffentlichkeit ist die Sportanlage von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Der ASV Salzburg kann aber jederzeit die Öffnungszeiten ändern oder die Anlage sperren. Für die Öffentlichkeit stehen die Laufbahn, das Basketballfeld, die Beachplätze, die Rasenfläche zwischen Hauptplatz und Gebäude (Halbmond) und der Tischtennistisch zur Verfügung. Während des Trainingsbetriebes, des Schulbetriebes oder reservierten Zeiten von Externen, stehen die jeweiligen Sportstätten nicht zur Verfügung. Während eines Wettkampfes oder Meisterschaftsspieles sind die freistehenden Flächen gesperrt.
  • Für Schäden, die durch unsachgemäße Benützung entstehen, haftet der Benützer.
  • Beschädigungen sind sofort zu melden, per mail an asv-salzburg@sbg.at.
  • Für Unfälle im Rahmen der Sportausübung haften die Benützer in eigener Verantwortung. Für etwaige Schadensfälle wird vom ASV Salzburg keine Haftung übernommen.
  • Die Sportanlage, die Umkleiden, die Sanitärräume und die Parkplätze müssen sauber gehalten werden. Ein Betreten der Hallen und Kegelbahnen mit Straßenschuhen ist untersagt. Keine Stollenschuhe am Kunstrasenplatz. Kein Anhängen an den Basketballkörben.
  • Im gesamten Gebäude und auf den Sportflächen (Hauptspielfeld, Kunstrasenfeld, Laufbahn, Basketballfeld, Beachvolleyplätze und Tennisplätze) gilt absolutes Rauchverbot.
  • Das Befahren der Sportflächen mit Fahrrädern, In-Line-Skatern, Rollschuhen und Skateboards u.ä. ist untersagt. Die Fahrräder sind an den dafür vorgesehen Flächen abzustellen.
  • Das Flutlicht ist ab 21.00 Uhr abzudrehen. Ausgenommen sind angemeldete Wettkämpfe.
  • Hunde sind auf der Sportanlage an der Leine zu führen.
  • Den Anordnungen des Vorstandes, der Präsidiumsmitglieder sowie der Trainer und Zeugwarte des ASV Salzburg ist jederzeit Folge zu leisten, ebenso haben sich Benützer im Bedarfsfall auszuweisen. Personen, die gegen die Benützungsordnung verstoßen oder deren Besuch bedenklich erscheint, kann vom ASV Salzburg der Zutritt verboten bzw. verwehrt werden.
  • Im Übrigen gelten die für die einzelnen Sportstätten zusätzlich aufgelegten Benützungs/Hausordnungen.
  • Für GARDEROBE und WERTGEGENSTÄNDE übernimmt der Verein KEINE HAFTUNG!