Update 09/06/2021:

Der Betrieb ist unter Einhaltung folgender Regeln wieder möglich.

  1. Jeder Zweigverein, Gastverein, Trainingsgruppe hat eine verantwortliche Covid- Beauftragte Person (Name, Adresse, Mail und Telefonnummer liegen vor). Diese Person ist der Ansprechpartner für uns bei nachgewiesenen Verdachtsfällen oder behördlichen Anzeigen und ist uns gegenüber für die Einhaltung der Covid-Regeln der TrainerInnen und SportlerInnen in seinem Bereich verantwortlich.

    2. Der Zutritt zum Indoorbereich ist ausnahmslos nur für Genesene, Getestete und Geimpfte laut Verordnung gestattet.

    3. Für den Outdoorbereich gelten die bereits bekannten Regeln, für den Mannschaftssport die Auflagen des SFV. Zusätzlich sind bei allen Sportarten die jeweiligen Empfehlungen der Sportverbände zu beachten.

    4. Es gelten die allgemeinen Hygiene-, Maskenpflicht- und Abstandsregeln.

    5. In der Judohalle (219m2] können derzeit 10 Personen trainieren, im Gymnastik/Spiegelsaal (112m2) 5 Personen

    6. Auf der Kegelbahn (384m2) können von uns aus alle 6 Bahnen benutzt werden. Im abgesperrten Zuschauerbereich Sport können sich zusätzliche Personen mit Abstand und Maske aber ohne Getränk aufhalten. Im Zuschauerbereich Gastronomie gelten die Gastroregeln.

    7. Die Duschen und Umkleidekabinen können benützt werden.

    8. Sollte sich ein Covid- Verdachtsfall ergeben, ist die zuständige Behörde (Ordnungsamt) zu verständigen und bitte unbedingt auch eine Info an uns (manfred.wiltschko@sbg.at und asv-salzburg@sbg.at), damit wir ev. Maßnahmen einleiten können.

    9. Jede Trainingsgruppe hat Teilnehmerlisten zu führen und diese 28 Tage aufzubewahren!

    10. Personen die sich krank oder unwohl fühlen sollten dem Training fern bleiben!

    11. Bei der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.

Aktuelle Fragen zur Sportausübung (askoe-salzburg.at)

 

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Update 11/02/2021:

Die Sportanlage (outdoor) ist ab 11.2. wieder geöffnet.

Das Betreten ist ausnahmslos nur für Vereinsmitglieder gestattet!

Die Einhaltung der allgemein gültigen behördlichen Covid Auflagen sind einzuhalten (Abstand 2m, FFP2 Maske beim  Betreten und Verlassen, etc.)

Für die Einhaltung sind die Vereins mitglieder/Nutzer eigenverantwortlich! Bei groben Zuwiderhandlungen kann ein Betretungsverbotes ausgesprochen werden!

der Vorstand des ASV Salzburg

Details siehe Bundesministerium für Sport oder
Aktuelle Fragen zur Sportausübung (askoe-salzburg.at)

 

 

Update 18/01/2021:

Die Sportanlage und die Gastronomie bleiben wegen der behördlichen Auflagen betreffend Covid 19 weiterhin bis vermutlich Ende 02/2021 geschlossen

Update 03/07/2020:

Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit 1. Juli in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom jeweiligen Verein (Zweigvereine, Sektionen, Gastvereine, Trainingsgruppen) ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen bzw. ein eventuell vorgegebenes Konzept des jeweiligen Fachverbandes zu verwenden.

Update 26/05/2020:

Die Sportanlage ist ab 2. Juni geöffnet!

Die allgemeinen Vorgaben und Regeln der Regierung bezüglich Covid 19 sind einzuhalten.
Die Regeln für die einzelnen Sportarten sind auf der Sportanlage ausgehängt.
Die Nutzer sind für die Einhaltung eigenverantwortlich!
Bei Zuwiderhandlung kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

Der Vorstand des ASV Salzburg

Update 15/05/2020:

Die Sportanlage ist wegen der behördlichen Auflagen betreffend Covid 19
für die Öffentlichkeit weiterhin bis 29. Mai 2020 geschlossen.

Vereinsmitglieder der Sportarten Tennis, Leichtathletik, Fußball mit Trainer sowie angemeldete
Beachvolleyballgruppen können Ihre Sportarten unter Einhaltung der Vorgaben ausüben.

Die Anlage ist beim Betreten und Verlassen zu versperren!

Der Vorstand des ASV Salzburg

Ab 15. Mai 2020 treten außerdem folgende Neuerungen in Kraft (Weitere Erleichterungen, möglicherweise auch inklusive Indoor-Sport, sollen für den 29. Mai 2020 geplant sein.):

Öffnung von Freiluft-Sportanlagen und Sportbetrieb

Ab 15. Mai ist auch das Betreten von Freiluft-Sportstätten zur Sportausübung allgemein zulässig. Bei der Ausübung der Sportart ist ein Abstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einzuhalten. Ansonsten ist auf Sportstätten ein Abstand von einem Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Was aber konkret als Sportausübung angesehen wird, vor allem wann diese beginnt oder endet (Umziehen) ist nach wie vor nicht definiert. Zu Beachten ist, dass eine Beschränkung von Veranstaltungen auf 10 Personen NICHT geändert wurde.

Diese Beschränkung gilt aber offenkundig nicht mehr für Zusammenkünfte von Organen von juristischen Personen. Nach dem Vereinsgesetz gelten als Organe des Vereins das Leitungsorgan und die Mitgliederversammlung. Ein Verein gilt als juristische Person. Damit müssten wieder Vereinsversammlungen ohne Personenbeschränkung und wohl auch ohne Mindestabstände, Mindestflächen, Maskenschutz möglich und zulässig sein, da alle diesbezüglichen Absätze ausgenommen wurden.

Regelungen für Spitzensportler

Diese sind auf SpitzensportlerInnen zur Einkunftserzielung beschränkt. Dies ist nicht nachvollziehbar, da die vorgeschriebenen Maßnahmen auch andere Spitzensportler machen könnten, wenn sie einen Mannschaftsarzt haben (wobei die Definition „Mannschaftsarzt“ fehlt) und die sonstigen Vorgaben erfüllen. Das Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten in Sportanlagen ist ebenso Spitzensportlern vorbehalten (nunmehr aber ohne Beschränkung auf Einkunftserzielung).

Warum hier angesichts der angeführten Vorgaben (2 Meter Abstand bzw. 20m2 pro Person) Breitensportler nicht genannt werden, ist ebenso nicht nachvollziehbar.

Einen umfangreichen Fragenkatalog zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben findet ihr hier: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/